AES 3.0 - ANGABEN ZUM BEFÖRDERER

Mit der ATLAS-Teilnehmer-Info 0393/23 v. 02.01.2023, ergänzt durch ATLAS-Teilnehmer-Info 0501/23 v. 28.08.2023, wurden alle ATLAS Teilnehmer (Einführer, Ausführer und Dienstleister) informiert, dass mit der Umstellung auf AES 3.0 weitere Datenfelder in Ausfuhranmeldungen verpflichtend werden. 

Hier finden Sie die als Versender/Ausführer relevanten Auszüge, ergänzt um die von DHL Express erforderlichen Angaben.

ZU DEN EINZELNEN FELDERN

Beförderer

Bisher war der Beförderer in dem Zusammenhang nicht verpflichtend anzugeben. Nun muss der Beförderer in der Ausfuhranmeldung wie folgt angegeben werden:
DHL Express Germany GmbH / EORI: DE2477343 - Niederlassungsnummer: 0000
(Die einheitliche bundesweite Verwendung dieser EORI-Nummer des Hauptsitzes wurde von der Generalzolldirektion, Zentrale Auskunft, als korrekt bestätigt.)

Inländischer Verkehrszweig bis zur Grenze und Kennzeichen des abgehenden Beförderungsmittels

Bisher waren keine Angaben zur Art und zum Kennzeichen des abgehenden Beförderungsmittels in der Ausfuhranmeldung erforderlich. 

Nun muss der Inländische Verkehrszweig bis zur Grenze im Falle des Transports mit DHL Express mit "3" (LKW) angegeben werden. 

Das Kennzeichen des Fahrzeuges muss korrekt angegeben werden, wenn es bekannt ist. Da Ihnen als Versender/Ausführer das/die Kennzeichen der Fahrzeuge von DHL Express nie bekannt sein werden, greift die zweite Regelung: ....es kann das mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.
 

Verkehrszweig an der Grenze und Kennzeichen des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels

Bisher waren diese Angaben optional.

Nun muss der Verkehrszweig an der Grenze im DDI-Verkehr (Straßentransport international) durch DHL Express mit "3" (LKW) angegeben werden, beim TDI-Verkehr (Lufttransport international) ist der Verkehrszweig an der Grenze mit "4" (Flugzeug) anzugeben.

Das Kennzeichen des Fahrzeuges muss korrekt angegeben werden, wenn es bekannt ist. Da Ihnen als Versender/Ausführer das/die Kennzeichen der Fahrzeuge von DHL Express nicht bekannt sind, greift die zweite Regelung: ....es kann das mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.Darüber hinaus darf alternativ als Kennzeichen auch die Art des Beförderungsmittels (in Großbuchstaben) angegeben werden. Bspw.: "LKW" oder "FLUGZEUG".

ZUSAMMENFASSUNG

  • Beförderer in der Ausfuhranmeldung: DHL Express Germany GmbH / EORI: DE2477343 - Niederlassungsnummer: 0000
  • Inländischer Verkehrszweig bis zur Grenze: "3"
  • Verkehrszweig an der Grenze (DDI): "3"
  • Verkehrszweig an der Grenze (TDI): "4"

Wussten Sie schon, dass DHL Express die Ausfuhranmeldung für Ihre Waren übernehmen kann?

Hier finden Sie mehr Informationen zum AES Ausfuhranmeldeservice. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Ihrem Ansprechpartner im Vertrieb.